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Das Reinheitsgebot
Im Jahre 1516 erließ Herzog Wilhelm IV. von Bayern das sogenannte
Reinheitsgebot. Zum Brauen von Bier durfte in Zukunft nur noch Malz,
Hopfen und Wasser verwendet werden. Unter sorgfältigen hygienischen
Bedingungen lassen sich alleine mit diesen drei Rohstoffen und der
Hefe, die seit jeher beim Brauprozess beteiligt war, aber erst im
19. Jahrhundert entdeckt und im Lebensmittelrecht verankert wurde,
erstklassige Biere herstellen.
Schauen Sie sich doch die Urkunde
des Reinheitsgebots an!
Sie können sich diese auch herunterladen.
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